Konditionen

Eine gelungene Zusammenarbeit bedarf bestimmter Konditionen und Absprachen.

Termine

Es ist in der Regel möglich, innerhalb von 7-14 Tagen einen Termin zu erhalten. Manches ist jedoch sehr dringlich: deshalb gibt es bei dringendem Gesprächsbedarf oft auch die Möglichkeit einen Termin kurzfristiger zu erhalten. Häufig ist es ratsam zu Beginn der Zusammenarbeit die  Termine / Sitzungen zunächst in kurzen Abständen von ca. zwei bis drei Wochen zu vereinbaren. Je nach Anliegen und individueller Situation können Termine auch unregelmäßig bzw. in größeren Zeitintervallen genutzt werden.

Vorgespräch

Ein Vorgespräch dient zum gegenseitigen Kennen lernen und zur Entscheidungshilfe. Das Vorgespräch dauert 50 Minuten und ermöglicht ein Eingehen auf Ihre persönliche Situation und eine erste Erörterung der Beratungs- und Entwicklungsziele. Das Vorgespräch ist kostenlos, wenn Sie sich für eine weitere Zusammenarbeit entscheiden.

Bei Online-Supervision ist ein persönliches Kennenlernen in einem Präsenz-Termin für alle Teilnehmenden sinnvoll: entweder zu Beginn der Zusammenarbeit oder im Verlauf.

Bei Gruppenangeboten gibt es immer im Vorfeld ein persönliches Gespräch im 1:1-Setting.

Bei Teamangeboten gibt es immer im Vorfeld ein persönliches Gespräch im Team:1-Setting.

Dauer der Sitzungen

Die Dauer der Sitzungen wird individuell vereinbart. In der Regel beträgt die Dauer 60-90 Minuten im Einzel, in der Gruppe oder im Team 90-120-180 Minuten.

Dauer der Beratung

Die Anzahl der Termine ist individuell sehr unterschiedlich und werden individuell vereinbart. Sie legen sich auf keine feste Terminanzahl und auf keinen Zeitraum fest.

Im Arbeitsprozess besprechen wir in regelmäßigen Abständen wieviele Termine für den Prozess noch sinnvoll sind. Eine Standortbestimmung findet in regelmäßigen Intervallen statt.

Terminabsagen

Bitte berücksichtigen Sie, dass ich eine Bestellpraxis führe und Termine für Sie persönlich bzw. für Sie als Team oder Gruppe reserviert sind. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte rechtzeitig ab, da ich diesen ansonsten nicht weitervergeben kann. Die Absagefrist beträgt zwei Werktage (Montag bis Freitag) bei Einzelterminen, bei Gruppen beträgt die Absagefrist sieben bis zehn Werktage (Montag bis Freitag) je nach Terminlänge: bei 120 Minuten sieben, bei 180 Minuten zehn. Zu spät oder nicht abgesagte Termine stelle ich vollumfänglich in Rechnung.

Vereinbarungen

Sie müssen sich für eine Beratung, eine Supervisions- oder Coachingsitzung bei mir nicht vertraglich binden. Falls Sie sich im oder in Folge des Vorgesprächs für weitere Termine entscheiden, treffen wir aber eine schriftliche Vereinbarung über die Konditionen der Zusammenarbeit.

Honorar

Die Honorare kommuniziere ich Ihnen am Ende des Vorgesprächs mündlich und schriftlich. Diese richten sich nach Setting (Einzel, Gruppe oder Team) sowie nach Dauer des Termins und ob sie In-Hause oder in meinen Räumen wahrgenommen werden.

Schweigepflicht / Verschwiegenheit

Alle bei in der Zusammenarbeit mit mir besprochenen Themen unterliegen der Verschwiegenheit. Anders als bei Therapeuten (z.B. Psychotherapeuten) unterliege ich nicht der Schweigepflicht per Gesetz, lege diese jedoch derart aus.

Falls ein Evalutionsgespräch mit einem Kostenträger geführt werden soll, kann die Person, die meine Leistugen wahrnimmt, oder die Gruppe bzw. das Team mit mir klar kommunizieren welche Themen besprochen werden sollen. Gerne kann das Gespräch auch im Beisein einer Person aus dem Team bzw. der Gruppe erfolgen. Generell ist bei einem Dreieckskonktrakt es so, dass Offenheit im Prozess herrschen sollte gegenüber dem Kostenträger und Verschwiegenheit gegenüber persönlichen. Diesem Leitsatz folge ich.