Beratung Kinderschutz

Machen Sie sich Sorgen um ein Kind oder eine Jugendliche, einen Jugendlichen? Als Fachkraft haben Sie Anspruch auf Beratung durch eine im Kinderschutz erfahrene Fachkraft (§ 8a bzw. 8b SGB VIII und § 4 KKG) bzw. müssen diese vor einer Kinderschutzmeldung in Anspruch genommen haben.

Ich berate insbesondere

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe (§ 8a SGB VIII)
    Fachkräfte an Schulen (Pädagogen*innen, Lehrer*innen und Erzieher*innen)
  • Fachkräfte an KiTAs
  • Lerntherapeut*innen

Ich berate Sie unter anderem bei

  • der Einschätzung der Gefährdung,
  • der Vorbereitung des Gesprächs mit den Eltern und dem Kind bzw. Jugendlichen,
  • der Frage, wie auf Hilfe hingewirkt werden kann,

und begleite Sie

  • bei der Umsetzung Ihres Schutzauftrages,
  • bei der Überlegung, welche Hilfen geeignet sind,
  • bei der Kooperation mit anderen Institutionen.

Als Supervisorin und Insoweit erfahrene Fachkraft Kinderschutz begleite ich Sie auf Ihrem beruflichen Weg und biete Ihnen eine anonyme Beratung im geschützten Raum an.

Auf Nachfrage stehe ich für Kooperationsverträge mit Berliner und Brandenburger Einrichtungen der Jugendhilfe und Jugendhilfeträgern zur Verfügung.

    Anmeldung

    Sie haben Interesse an meinem Angebot? Dann melden Sie sich an.

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